Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fischer Sicherheitssysteme GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fischer Sicherheitssysteme GmbH, Werdauer Weg 27, 10829 Berlin (nachfolgend „Fischer“ oder „wir“ genannt) gelten für alle Leistungen, inklusive Montage-, Reparatur- und sonstige Werkleistungen sowie eventuelle Vor-Ort-Besichtigungen, welche der Kunde (nachfolgend „Kunde“ genannt) bei Fischer beauftragt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für reine Lieferungen. Sie gelten unabhängig davon, ob es sich beim Kunden um ein Unternehmen (§ 14 BGB), einen Verbraucher (§ 13 BGB) oder eine Behörde (§ 1 Abs. 4 VwVfG) bzw. Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts handelt. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
(2) Rechte, die Fischer nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Fischer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos vornehmen. Ein Verhaltenskodex des Kunden sowie vergleichbare Dokumente, die Pflichten von Fischer insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte, Umweltschutz und Ethik regeln, finden keine Geltung, sofern und soweit wir der Geltung nicht explizit und in Textform zugestimmt hat.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Per Post, Telefax, E-Mail oder Telefon gestellte Anfragen des Kunden sind unverbindlich und stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde fordert Fischer mit der Anfrage lediglich auf, ihm ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu unterbreiten.
(2) Schriftliches Angebot: Fischer erstellt auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben ein schriftliches Angebot und sendet dieses per Post, Telefax oder E-Mail an den Kunden. Sofern eine vorherige Vor-Ort-Besichtigung erfolgt, Ein mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstelltes Angebot, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich.
Das Angebot ist für Fischer für einen Zeitraum von 14 Tagen bindend, soweit sich aus dem Angebot nicht eine andere Bindungsdauer ergibt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterzeichnet, ohne dass er Änderungen an dem Angebot vorgenommen hat, und es per Post, Telefax oder als eingescannte Datei per E-Mail an uns zurücksendet. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn der Kunde das Angebot per E-Mail annimmt, ohne dass er Änderungen an dem Angebot vorgenommen hat.
(3) Kostenschätzung: Auf Anfrage erstellen wir eine Kostenschätzung, in dem wir eine Schätzung über die voraussichtlich anfallenden Kosten abgeben. Diese ist unverbindlich. Stellt sich im Rahmen der Leistungserbringung heraus, dass die tatsächlichen Kosten den in der Kostenschätzung geschätzten Betrag um mehr als 15 % übersteigen, werden wir den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht längstens bis zur Fertigstellung der jeweiligen Leistungen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so sind wir berechtigt, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so hat der Kunde die tatsächlich angefallene Vergütung zu bezahlen.
(4) Das Schweigen von Fischer auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstiger Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Widerrufsrecht des Verbrauchers, Ausschluss des Widerrufs
(1) Als Verbraucher hat der Kunde ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt
• bei Leistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses,
• bei Verträgen zur Lieferung von Waren an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, d.h.
Fischer Sicherheitssysteme GmbH
Werdauer Weg 27, 10829 Berlin
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster – Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Fischer Sicherheitssysteme GmbH Werdauer Weg 27, 10829 Berlin
kontakt@fischer-sicher.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Leistung: (*)
__________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: _____________________________
(*) Unzutreffendes streichen
(2) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB unter anderem nicht bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
(3) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BGB auch dann nicht, wenn der Kunde Fischer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Leistungen, die der Kunde nicht ausdrücklich verlangt hat oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Leistungen auch dann, wenn Fischer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen – Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Preisangaben verstehen sich – sofern der Kunde kein Verbraucher ist – netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Wir halten uns 4 Monate lang nach Vertragsabschluss an die vereinbarten Preise gebunden.
(3) Nach Lieferung bzw. Fertigstellung der Leistung erhält der Kunde eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch Überweisung auf unser Geschäftskonto zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf unserem auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonto.
(4) Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, sind wir dennoch berechtigt, eine Vorauszahlung bzw. für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir ebenfalls berechtigt, für jede nach Eintritt des Verzugs erfolgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen, sofern nicht im Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Bei Teilzahlungen sind wir berechtigt, diese zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Forderung selbst zu verrechnen, wenn nicht der Kunde dem bei der Zahlung widerspricht.
(7) Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(8) Gelieferte und / oder beim Kunden eingebaute Waren bzw. Werke bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum.
§ 5 Liefer- / Leistungszeit, Höhere Gewalt
(1) Im Angebot oder in der Kostenschätzung genannte Fertigstellungstermine oder Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Berechnung der vereinbarten Lieferzeit beginnt nach Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der endgültigen Abklärung aller technischen Fragen.
(2) Die Leistungen werden vor Ort beim Kunden erbracht. Der Kunde und Fischer stimmen sich über den konkreten Termin der Leistungserbringung rechtzeitig einvernehmlich ab. Wir behalten uns vor, für die Erfüllung des Vertrages Dritte zu beauftragen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass Fischer die Leistungen zum vereinbarten Termin ungehindert erbringen kann. Hierzu gewährt der Kunde zum vereinbarten Termin freien Zugang zum Einsatzort. Ist der Zugang ohne Hilfsmittel (z.B. Gerüst) nicht möglich, hat der Kunde diese kostenlos zu stellen. Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet.Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich‐rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse ‐ z.B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerberecht – rechtzeitig herbeizuführen.
(4) Wird die Ausführung der Leistungen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt und wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten..
(5) Sofern Fischer durch höhere Gewalt an der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gehindert wird, wird Fischer für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern Fischer die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von Fischer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, ungünstige Witterungsverhältnisse, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. Dies gilt auch, wenn Fischer bereits im Verzug ist. Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Fischer ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und Fischer an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Kunden wird Fischer nach Ablauf der Frist erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist erbringen. Soweit Fischer von der Leistungspflicht frei wird oder vom Vertrag zurücktritt, gewährt Fischer etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.
§ 6 Abnahme von Montage-, Reparatur- und sonstigen Werkleistungen
(1) Der Kunde ist zur unmittelbaren Abnahme unserer Montage-, Reparatur- und sonstigen Werkleistungen (nachfolgend „Werkleistungen“) verpflichtet, sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen. Hat der Kunde unsere Leistungen ganz oder teilweise in Gebrauch genommen, gilt die gesamte Abnahme mit dem Ablauf von 7 Kalendertagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistungen nicht innerhalb einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn eine Partei die Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls verlangt hat. Jede Partei ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen. Jede Partei ist berechtigt, die Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls zu verlangen, welches von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, andere von Fischer nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. durch Aufruhr, Krieg, oder fehlerhafte Angaben des Kunden unbrauchbar, beschädigt oder zerstört, so können wir die bislang ausgeführten Leistungen und die bereits entstandenen Kosten abrechnen.
(2) Anstelle der Abnahme bei Werkleistungen tritt bei Lieferungen die Annahme der gelieferten Ware und bei sonstigen Leistungen die Entgegennahme dieser sonstigen Leistung.
(3) Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, hat er Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme zu rügen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als Werktag gelten die Tage von Montag bis Freitag, jeweils einschließlich, mit Ausnahme der Tage, an denen ein am Sitz von Fischer gesetzlich gültiger Feiertag ist.
§ 7 Gewährleistung
(1) Visuelle und Begutachtungs- und Abnahmestandards von Folienbeschichtungen auf Glas werden bei uns nach den Richtlinien der International Window Film Association –IWFA durchgeführt.
(2) Ist Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, stehen ihm die gesetzlichen Mängelansprüche zu, soweit sich in dem nachstehenden Absatz (6) nicht etwas anderes ergibt.
(3) Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, stehen ihm bei mangelhaften Werkleistungen sowie der mangelhaften Lieferung von Waren die gesetzlichen Mängelansprüche zu, soweit sich aus den nachstehenden Absätzen (4) bis (65) nichts anderes ergibt.
(4) Bei mangelhaften Werkleistungen gilt: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Diese gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einer mangelhaften Werkleistung beruhen. Sofern es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt oder der Mangel in einem Werk besteht, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt bei Werkleistungen mit der Abnahme. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei einem arglisten Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsverkürzung gilt ebenfalls nicht für die unbeschränkte Haftung von Fischer für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit Fischer ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.
(5) Bei der mangelhaften Lieferung von Waren gilt: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Diese gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einer mangelhaften Ware beruhen. Sofern die mangelhafte Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels. Die Verjährungsverkürzung gilt ebenfalls nicht für die unbeschränkte Haftung von Fischer für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit Fischer ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.
(1) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn eine Beeinträchtigung des Gebrauchs auf nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Wartung oder Pflege beruht, der Missachtung von Einbauvorschriften bzw. Bedienungsanleitungen, unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafter Montage beruht.Gewährleistungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen in Fällen natürlicher Abnutzung oder im Fall von etwaige durch Herstellung bedingte Abweichungen bezüglich Dicke, Abmessung, Gewicht oder Farbton, soweit sie sich im Rahmen von branchenüblichen Toleranzen bewegen; dies gilt auch für Zuschnitt. Der Einschluss kleiner Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht auszuschließen und begründet, soweit er sich im branchenüblichen Rahmen bewegt, ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
§ 8 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Fischer unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit Fischer ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Fischer nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von Fischer auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
(2) § 7 Abs. 6 gilt entsprechend.
(3) Soweit die Haftung von Fischer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fischer.
§ 9 Datenschutz
(1) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden verarbeitet und gespeichert, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und/oder solange eine Verpflichtung zur Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht. Der Kunde erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist (z.B. Weitergabe von Daten an ein mit der Lieferung einer Ware beauftragte Versandunternehmen). Eine sonstige Weitergabe der Kundendaten an Dritte oder eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht.
(2) Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Zahlung werden die Kundendaten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, es sei denn, der Kunde hat einer weiteren Verwendung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt.
(3) Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://fischer-sicherheitssysteme.de/weiteres/datenschutz.
§ 10 Anzuwendendes Recht
(1) Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Fischer.